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Zeitarbeit: Übernahme in Festanstellung möglich
Es kann durchaus passieren, dass Zeitarbeitnehmer von dem Entleihunternehmen für eine feste Stelle übernommen werden. Wenn Sie von der Expertise Ihres Zeitarbeitnehmers überzeugt sind, müssen Sie auf seine Unterstützung langfristig nicht verzichten.
- Nach 18 Monaten Zeitarbeit ist die Übernahme in eine Festanstellung sogar verpflichtend, wenn der Zeitarbeitnehmer weiter in der Firma eingesetzt werden soll (§ 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).
- Es sind aber mehrere Einsätze möglich, die jeweils 18 Monate dauern können.
- Dann muss ein Zeitraum von mindestens drei Monaten zwischen den Einsätzen liegen.
- Außerdem kann ein Tarifvertrag eine andere Höchstdauer für die Zeitarbeit bestimmen.
Vorurteile gegenüber Arbeitnehmerüberlassung
Immer noch kursieren viele falsche Vorurteile gegenüber der Zeitarbeit. Wenn das Thema Arbeitnehmerüberlassung in den Medien diskutiert wird, dann meist sehr kritisch. Schwarze Schafe, die gegen Regeln und Gesetze verstoßen, erhalten große mediale Aufmerksamkeit. Das täuscht oft darüber hinweg, dass Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland vom Gesetzgeber und durch Tarifverträge reguliert ist.
So gibt es beispielsweise seit längerer Zeit Mindestlöhne für Zeitarbeitnehmer. Auch die häufig sehr schwarz-weiß gezeichnete Gegenüberstellung von Festangestellten und Zeitarbeitnehmern ist irreführend. Denn Zeitarbeitskräfte sind ebenfalls festangestellt – nur eben bei Zeitarbeitsfirmen und nicht bei den Unternehmen, in denen sie eingesetzt werden. Sie haben deshalb selbstverständlich auch dieselben gesetzlichen Rechte und Pflichten wie Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch.
Tarifverträge bei der Zeitarbeit
In Deutschland existieren zwei Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche. Beide sehen, abhängig von der Qualifikation des Zeitarbeitnehmers, verschiedene Entgeltgruppen vor. Die erste Entgeltgruppe wird für Tätigkeiten gezahlt, die lediglich eine Einweisung im Betrieb erfordern. Die höchste Entgeltgruppe gilt für selbstständig ausgeführte Tätigkeiten, die ein Studium sowie Berufserfahrung voraussetzen. Auch Geringqualifizierte erhalten nach den Tarifverträgen ein Gehalt, das über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Außerdem muss das Gehalt nach einer Einsatzdauer von neun Monaten an das der Stammbelegschaft angepasst werden. Das bestimmt § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dieser Equal-Pay-Grundsatz wurde im April 2017 mit der Reform des Gesetzes eingeführt.